Stützkraft (m/w/d)

Bezahlung: 

brutto € 1.359,35 bei 20 Wochenstunden

Veröffentlich am:

18. Juli 2025

Die Stadtgemeinde Hall in Tirol schreibt für die Städtischen Kindergärten eine Teilzeitstelle (20 Wochenstunden) einer

Stützkraft (m/w/d)

zur ehesten Nachbesetzung aus. Die Anstellung und Entlohnung erfolgen nach den Bestimmungen des Tiroler Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetzes 2012. Das Mindestentgelt beträgt monatlich brutto € 1.359,35 bei 20 Wochenstunden. Es wird darauf hingewiesen, dass sich das angeführte Mindestentgelt aufgrund von gesetzlichen Vorschriften gegebenenfalls durch anrechenbare Vordienstzeiten erhöht.

Anstellungserfordernisse:
– Flexibilität, Verlässlichkeit, Selbständigkeit, Einsatzfreude und Teamfähigkeit
– Persönliche und gesundheitliche Eignung sowie körperliche Belastbarkeit
– Verantwortungsbewusstsein, Einfühlungsvermögen, Freude und Geschick im Umgang mit Kindern, Eltern und Mitarbeitern
– Einwandfreier Leumund

Wir freuen uns auf Ihre schriftliche Bewerbung, die Sie bitte mit Lebenslauf, Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Schul- und Ausbildungszeugnissen und allfälligen Dienstzeugnissen sowie bei männlichen Bewerbern mit Nachweis des abgeleisteten Grundwehr- oder Zivildienstes bzw. einer Befreiung, bis längstens Freitag, 08.08.2025 einlangend, an Herrn Bernhard Golderer, Stadtamt, Oberer Stadtplatz 1, 6060 Hall in Tirol, oder per E-Mail mit den erforderlichen Unterlagen unter personal@stadthall.at richten.

Der Bürgermeister:

Dr. Christian Margreiter

Kontakt

Stadtamt-Hall Oberer Stadtplatz 1-2 6060 Hall in Tirol
+43 5223 5845 – 0

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