ÖH Beitrag Rückerstattung

Antrag auf Rückerstattung des ÖH-Beitrages stellen

Unter bestimmten Voraussetzungen kann der bereits bezahlte ÖH-Beitrag rückerstattet werden. Da die Abwicklung gesetzlich über die Bundes-ÖH erfolgt, muss der Antrag direkt dort eingebracht werden.

Wann ist eine Rückerstattung möglich?

– Gleichzeitige Zulassung an mindestens zwei Hochschulen und mindestens zweimalige Bezahlung des ÖH-Beitrags
– Beendigung des Studiums vor dem 31.10. (Wintersemester) bzw. 31.03. (Sommersemester)

Fristen:

– Sommersemester: Antragstellung bis spätestens 30.09. des jeweiligen Semesters
– Wintersemester: Antragstellung bis spätestens 31.03. des jeweiligen Semesters

Antragstellung:

Studierende der UMIT TIROL können sich den ÖH-Beitrag über das entsprechende Formular der Bundes-ÖH rückerstatten lassen.

Das Formular findet ihr bei uns auf der Webseite unter:
Services → Formulare → Formulare der Bundes-ÖH → Rückerstattung ÖH-Beitrag

Der vollständig ausgefüllte Antrag inklusive Einzahlungsnachweise ist anschließend direkt an die Bundes-ÖH zu übermitteln (per E-Mail oder Post).

Kontakt der Bundes-ÖH:
Österreichische HochschülerInnenschaft
„Rückerstattung ÖH-Beitrag“
Taubstummengasse 7–9
1040 Wien

E-Mail: oeh-beitrag@oeh.ac.at

Telefon: +43 1 310 88 80 -15

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