Antrag auf Rückerstattung des ÖH-Beitrages stellen
Unter bestimmten Voraussetzungen kann der bereits bezahlte ÖH-Beitrag rückerstattet werden. Da die Abwicklung gesetzlich über die Bundes-ÖH erfolgt, muss der Antrag direkt dort eingebracht werden.
Wann ist eine Rückerstattung möglich?
– Gleichzeitige Zulassung an mindestens zwei Hochschulen und mindestens zweimalige Bezahlung des ÖH-Beitrags
– Beendigung des Studiums vor dem 31.10. (Wintersemester) bzw. 31.03. (Sommersemester)
Fristen:
– Sommersemester: Antragstellung bis spätestens 30.09. des jeweiligen Semesters
– Wintersemester: Antragstellung bis spätestens 31.03. des jeweiligen Semesters
Antragstellung:
Studierende der UMIT TIROL können sich den ÖH-Beitrag über das entsprechende Formular der Bundes-ÖH rückerstatten lassen.
Das Formular findet ihr bei uns auf der Webseite unter:
Services → Formulare → Formulare der Bundes-ÖH → Rückerstattung ÖH-Beitrag
Der vollständig ausgefüllte Antrag inklusive Einzahlungsnachweise ist anschließend direkt an die Bundes-ÖH zu übermitteln (per E-Mail oder Post).
Kontakt der Bundes-ÖH:
Österreichische HochschülerInnenschaft
„Rückerstattung ÖH-Beitrag“
Taubstummengasse 7–9
1040 Wien
E-Mail: oeh-beitrag@oeh.ac.at
Telefon: +43 1 310 88 80 -15