Die UMIT hat sehr viele verschiedene Gremien in denen die Studierenden Stimmrecht haben. Um dieses Stimmrecht nutzen zu können, braucht es an der UMIT Studierende, die sich in diesen Gremien engagieren und für die Studierenden sprechen.
Die Studierenden, die durch die Hochschulvertretung in die Gremien gewählt wurden und für die Studierenden der UMIT in diesen Gremien sprechen, möchten wir euch hier vorstellen.
Zum einen könnt ihr hier sehen wer euch wo vertritt und wer für bestimmte Fragen eventuell ein Ansprechpartner sein kann. Andererseits möchten wir euch zeigen, dass es ganz viele Studierende an der UMIT gibt, die es uns ermöglichen alle Gremien zu besetzen, und uns und euch dadurch helfen alle Stimmen, die die Studierenden an der UMIT haben auch zu nutzen.
Auf dieser Seite bekommt ihr schon mal einen Einblick welche Gremien es an der UMIT gibt. Eine Liste mit den Gremien und den dazugehörigen Vertretern ist >hier< downloadbar.
Der Senat ist eines der obersten Organe der UMIT und ist das wichtigste Gremium in dem die Studierenden vertreten sind. Der Senat soll die Freiheit von Lehre und Forschung gewährleisten. Die Sitzungen des Senats finden am zweiten Dienstag eines Monats statt.
Eure Vertretung:
In der Senatskommission für Hochschuldidaktik vertritt euch Sarah Klein als Studierendenvertreterin der Psychologie für den Senat, ist Carina Erlebach für euch dabei. Im Senat für Pflegewissenschaften vertritt euch Benedikt Kurz.
Zusammensetzung:
- zwei Universitätsprofessoren/Universitätsprofessorinnen je Department;
- ein Vertreter/eine Vertreterin der wissenschaftlichen Mitarbeiter/innen je Department
- ein Vertreter/eine Vertreterin der Studierenden je Department
Wahl der studentischen Mitglieder:
- hochschulöffentliche Ausschreibung
- Vorstellung der Kandidaten bei der ÖH-UMIT
- Wahl durch das ÖH-UMIT Kollegium
Aufgaben des Senats sind:
- Mitwirkung bei der Bestellung des Rektors/der Rektorin und der Vizerektoren/Vizerektorinnen einschließlich der Nominierung der Vertreter/innen in die Findungskommission;
- Mitwirkung bei der Abberufung des Rektors/der Rektorin und der Vizerektoren/Vizerektorinnen;
- Bestellung von Mitgliedern des Wissenschaftlichen Beirates;
- Mitwirkung bei Habilitationsverfahren;
- Mitwirkung bei Berufungsverfahren;
- Erlassung der Curricula für Studien und Universitätslehrgänge;
- Einsetzung von Kollegialorganen mit oder ohne Entscheidungsbefugnis;
- Erlassung von Richtlinien für die Tätigkeit der eingesetzten Kollegialorgane;
- Entscheidungen in zweiter Instanz in Angelegenheiten der eingesetzten Kollegialorgane;
Die Studien- und Prüfungskommissionen (Stukos) werden vom Senat der UMIT für jeden Studiengang eingesetzt. Eine Auflistung aller Stukos und der studentischen Mitglieder findet ihr hier. Studien- und Prüfungskommissionen treffen sich im Schnitt drei Mal im Semester, wenn notwendig finden die Sitzungen aber auch häufiger statt.
Die Auflistung der Stukus und deren Vertreter findet ihr >hier<.
Zusammensetzung:
- die Zusammensetzung der StuKos ist unterschiedlich geregelt
- festgelegt ist, dass 50% der Stimmen von den Universitätsprofessoren gehalten werden und 25% der Stimmen von den Studierenden
- die meisten Stukos setzen sich zusammen aus: 2 Universitätsprofessoren, 1 Mittelbauvertreter und einem Studierenden
- einzelne Stukos setzen sich zusammen aus: 4 Universitätsprofessoren, 2 Mittelbauvertretern und zwei Studierenden
Wahl der studentischen Mitglieder:
- hochschulöffentliche Ausschreibung
- Vorstellung der Kandidaten bei der Hochschulvertretung
- Wahl durch das Hochschulvertretung -Komitee (ÖH-UMIT)
Aufgaben der Studien- und Prüfungskommissionen:
- Die Studien- und Prüfungskommissionen sind zuständig für alle Studien- und Prüfungsangelegenheiten, soweit sie nicht vom Senat selbst wahrgenommen werden -> z.B.: Aufnahme zum Studium, Immatrikulation und Exmatrikulation der Studierenden, Fristenüberschreitungen, Studienplan
Ein Promotionsauschuss wird durch den Senat der UMIT eingesetzt. Derzeitige Vertreter sind:
– PromA BMI/Techn. Wissenschaften | Simon Bachler |
Zusammensetzung:
- die Zusammensetzung der Promotionsauschüsse ist unterschiedlich geregelt
- festgelegt ist, dass 50% der Stimmen von den Universitätsprofessoren gehalten werden und 25% der Stimmen von den Studierenden
- Zwei der Promotionsausschüsse setzen sich zusammen aus: 2 Universitätsprofessoren, 1 Mittelbauvertreter und einem Studierenden
- der Promotionsauschuss “Dr. phil. neu” setzt sich zusammen aus: 4 Universitätsprofessoren, 2 Mittelbauvertretern und 2 Studierenden und einem kooptierten Mitglied ohne Stimmrecht
Wahl der studentischen Mitglieder:
- hochschulöffentliche Ausschreibung
- Vorstellung der Kandidaten bei der Hochschulvertretung
- Wahl durch das Hochschulvertretung -Komitee
Aufgaben:
- Promotionsausschüsse sind zuständig für alle Studien- und Prüfungsangelegenheiten der Doktoratsprogramme, soweit sie nicht vom Senat selbst wahrgenommen werden -> z.B.: Aufnahme zum Studium, Immatrikulation und Exmatrikulation der Studierenden, Fristenüberschreitungen, Gutachterbestellung für Doktorarbeiten
Die Habilitationskommission der UMIT wird vom Senat eingesetzt. Der Senat hat zu dem die Habilitationsrichtlinien zu erlassen in denen die Zulassung zum Verfahren und die Abwicklung festgelegt sind.
Zusammensetzung:
- Der Habilitationskommission müssen mindestens drei Universitätsprofessoren, ein Vertreter des Mittelbaus und ein Vertreter der Studierenden angehören.
Wahl der studentischen Mitglieder:
- hochschulöffentliche Ausschreibung
- Vorstellung der Kandidaten bei der Hochschulvertretung
- Wahl durch das Hochschulvertretung -Komitee
Aufgaben:
- Die Habilitationskommission entscheidet über die Erteilung einer Lehrbefugnis (venia docendi) -> z.B.: Beauftragung der Gutachter für das Habilitationsverfahren, Entscheidung über Habilitation auf der Grundlage der Gutachten und Stellungnahmen
Das Research Commitee for Scientific and Ethical Questions (RCSEQ) wurde zu Beginn des Jahres 2011 an der UMIT gegründet. Das Commitee setzt sich aus Personen verschiedener Berufsgruppen zusammen. Darunter ein Arzt, ein Ethiker, ein Jurist und viele mehr. Auch die Studierenden sind mit einer Person dort vertreten.
Vertreter:
Stelle derzeit nicht besetzt.
Grundgedanke der Einsetzung eines Research Commitees war, dass Forschung transparent, vertrauenswürdig und nachvollziehbar durchgeführt werden soll und dabei den humanistischen Zielen sowie der Allgemeinheit verpflichtet ist. Es gibt internationale Regeln, GCP („Good Clinical Practice“), die dieses Vorgehen steuern. Die MUI hat zu diesem Zweck eine Ethikkommission eingerichtet. Diese wird durch das RCSEQ nicht ersetzt, sondern unterstützt. Das RCSEQ ist sozusagen an der UMIT und der fhG eine Vorstufe zur Ethikkommission.
Aufgabe des RCESQ ist es daher in der Phase der Vorbereitung einer wissenschaftlichen Arbeit, die entweder direkt oder indirekt Probanden betrifft, zu prüfen, ob diese Studie eventuell unter Vorgabe von Auflagen oder festzulegender Kriterien ohne Befassung der Ethikkommission durchgeführt werden kann, oder ob diese Studie direkt der Ethikkommission zur Bearbeitung vorgelegt werden muss.
Die UMIT-Verfassung bekennt sich zur sozialen Chancengleichheit sowie zur Gleichstellung von Frauen und Männern. Der Senat hat als Beitrag zur Qualitätssicherung an der UMIT die Einrichtung eines Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen beschlossen. Der Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen will fortlaufend Anregungen geben, um den Mehrwert einer gleichstellungsorientierten und diskriminierungsfreien Arbeitsweise zu verdeutlichen.
Vertreter:
Sarah Klein
Der Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen beteiligt sich als unabhängiges Gremium, aber in Abstimmung mit anderen Kollegialorganen an der UMIT, an der Bewertung und Entwicklung von Strukturen, Maßnahmen und Entscheidungen, welche zu den Grundsätzen der Gleichbehandlung beitragen.
Der Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen beteiligt sich als unabhängiges Gremium, aber in Abstimmung mit anderen Kollegialorganen an der UMIT, an der Bewertung und Entwicklung von Strukturen, Maßnahmen und Entscheidungen, welche zu den Grundsätzen der Gleichbehandlung beitragen.
Zusammensetzung:
Dem Arbeitskreis gehören je ein Vertreter jedes Departments, ein Vertreter der Verwaltung sowie ein studentisches Mitglied an. Außerdem entsendet der Senat ein weiteres Mitglied.
Wahl der studentischen Mitglieder:
- hochschulöffentliche Ausschreibung
- Vorstellung der Kandidaten bei der StuVe
- Wahl durch das StuVe-Komitee
Aufgaben:
- Information, Beratung und Vertretung von Menschen, die sich aufgrund des Geschlechts, der ethnischen Herkunft, der Religion, der Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung an der UMIT diskriminiert fühlen
- Information über gleichbehandlungsorientierte Förderprogrammen und (Mit-) Initiierung von Informations- oder Förderveranstaltungen für Mitarbeiter und Studierende der UMIT
- Unterstützung von Universitätsorganen und Universitätsangehörigen in Fragen der Gleichbehandlung, z.B. bei Stellenbesetzungen oder bei strategischen Planungen der UMIT (z.B. bei Themen wie Personalentwicklung oder Karriereplanung)