Grundsätze

Eine ÖH arbeitet im Sinne ihrer Studierenden. Wir unterliegen den Grundsätzen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit (siehe HSG § 38 Abs. 6). Als rechtliche Grundlage dient uns das HSG, sowie die Satzung der ÖH-UMIT TIROL. Beide Dokumente findest du im unteren Abschnitt zum Download.

unsere Grundlagen zum Herunterladen

Bundesgesetz über die Vertretung der Studierenden (Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz 2014 – HSG 2014)
Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz 2014

Gebarungsordnung der ÖH UMIT:

Gebarungsordnung (Stand: November 2018)

Satzung der ÖH UMIT:

Satzung (Stand: Juni 2018)