Grundsätze
Eine ÖH arbeitet im Sinne ihrer Studierenden. Wir unterliegen den Grundsätzen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit (siehe HSG § 38 Abs. 6). Als rechtliche Grundlage dient uns das HSG, sowie die Satzung der ÖH-UMIT TIROL. Beide Dokumente findest du im unteren Abschnitt zum Download.
unsere Grundlagen zum Herunterladen
Bundesgesetz über die Vertretung der Studierenden (Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz 2014 – HSG 2014)
Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz 2014
Gebarungsordnung der ÖH UMIT:
Gebarungsordnung (Stand: November 2018)
Satzung der ÖH UMIT:
Satzung (Stand: Juni 2018)